Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Elektromechanischen Werkstätten Herkner
I. Geltungsbereich
- Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für Verträge zwischen den Elektromechanischen Werkstätten Herkner, vertreten durch Dietmar Herkner, am Hügel 1, 06679 Hohenmölsen, Telefon 034441 449916, E-Mail: emwherkner@t-online.de (im Folgenden kurz „EMW Herkner“) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
- Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsabschluss und Vertragssprache
- Auf Anfrage stellt EMW Herkner, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet es dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, (fern-)mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber EMW Herkner zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei EMW Herkner ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung von EMW Herkner kommt der Vertrag zwischen EMW Herkner und dem Kunden zustande, spätestens aber mit Lieferung der Ware oder Ausführung der Leistung.
- Angebote von EMW Herkner gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend, gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
- Vertragssprache ist Deutsch.
2. Lieferung
EMW Herkner liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Lieferverzögerung
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, ungünstige Witterung oder unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von EMW Herkner oder eines seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung wegen Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers; die Geltendmachung von weiteren Verzögerungskosten bleibt vorbehalten.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.
- Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von EMW Herkner bis zur Erfüllung sämtlicher EMW Herkner gegen den Kunden zustehenden Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
- Der Kunde hat die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln.
- Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiterzuveräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an EMW Herkner erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
- Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von EMW Herkner die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von EMW Herkner. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde EMW Herkner unverzüglich zu benachrichtigen.
- Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an EMW Herkner ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist er berechtigt, die an EMW Herkner abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
- Auf Verlangen von EMW Herkner hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und EMW Herkner die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen (z. B. Rechnungen) auszuhändigen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. EMW Herkner wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von EMW Herkner freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
5. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
- Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet EMW Herkner über die Art der Nacherfüllung; zusätzlich gilt § 377 HGB. Im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
- Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
6. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit EMW Herkner nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die EMW Herkner dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
1. Geltungsbereich / Verweis
Es gelten die Regelungen unter III. dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
2. Kosten
- Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsabschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
- Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch EMW Herkner nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
- Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die für die Abgabe des Kostenvoranschlags erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Reparatur nicht verwertet werden können.
- Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, informieren wir den Vertragspartner unverzüglich. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrags umfasst waren.
- Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
- Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für Arbeitsleistungen, Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile sowie den entgangenen Gewinn, zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die EMW Herkner zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt EMW Herkner Rechnung, erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme unter Berücksichtigung der vereinbarten Zahlungsziele fällig. EMW Herkner kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5. Mitwirkungspflichten
- Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
- Kommt ein Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist EMW Herkner nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, aber nicht verpflichtet, anstelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
- Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
- Die Angaben von EMW Herkner über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
- Bei Behinderungen (z. B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Lieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zuzüglich angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
- Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 10 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von 5 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
8. Erweitertes Pfandrecht
- EMW Herkner steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.
- Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage EMW Herkner unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von EMW Herkner Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von EMW Herkner für diese Arbeiten. Das Gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
V. Schlussbestimmungen
- Verbraucherstreitbeilegung: EMW Herkner ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Hinweis: Die frühere Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
- Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen EMW Herkner und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden – zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems – beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
- EMW Herkner hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
- Gegenüber Unternehmen wird als Gerichtsstand der Sitz von EMW Herkner vereinbart.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.